function messageWindow(title, msg)

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  var title="Wichtige Mitteilung"
  
  var msg="<h1>CO2 Geb&auml;udesanierungsprogramm erweitert</h1>Die KfW-F&ouml;rderbank und die Bundesregierung erweitern das CO2 Geb&auml;udesanierungsprogramm der F&ouml;rderinitiative Wohnen, Umwelt und Wachstum.Am 1. Januar 2007 startete eine verbesserte Darlehensf&ouml;rderung, aber was vielleicht f&uuml;r die meisten Eigent&uuml;mer viel wichtiger ist, ist eine Zuschussvariante. Damit wir darauf reagiert, dass viele Hauseigent&uuml;mer kein oder wenig Interesse haben ein verg&uuml;nstigtes Darlehen in Anspruch zu nehmen.<h1>Zusch&uuml;sse f&uuml;r Ein- und Zweifamilienh&auml;user</h1>Somit kann ab dem 1.Januar 2007 anstatt eines Darlehen ein Investitionszuschuss beantragt werden. Antragsberechtigt sind Eigent&uuml;mer von selbstgenutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienh&auml;user sowie von Eigentumswohnungen.Wer sein Haus auf Neubau-Niveau energetisch saniert erh&auml;lt einen Zuschuss in H&ouml;he von 10 % der Investitionskosten, also eine Zuschuss von bis zu 5000 &euro;. Wenn Sie Ihre Immobilie 30% unter Neubau-Niveau sanieren ist es ,ab dem 1. Januar 2007, sogar m&ouml;glich einen Zuschuss in H&ouml;he von bis zu 8750 &euro; zu erhalten. Bei einer Durchf&uuml;hrung von vorgegeben Ma&szlig;nahmen ist ein Zuschuss in H&ouml;he von 2500 &euro; der Investitionskosten realisierbar.<h1>F&ouml;rderung f&uuml;r Ein- und Zweifamilienh&auml;user</h1>Die F&ouml;rderung erfolgt &uuml;ber zinsverbilligte Darlehen von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. F&uuml;r die Sanierung auf Neubauniveau wird zus&auml;tzlich ein Tilgungszuschuss von 5% des Darlehensbetrags, bei Sanierung auf 30% unter Neubauniveau von 12,5% des Darlehensbetrags gew&auml;hrt. Wie verl&auml;sslich die H&ouml;he der Tilgungszusch&uuml;sse im Jahresverlauf allerdings ist, muss sich erst noch zeigen. 2006 war die KfW F&ouml;rderbank mit &uuml;ppigen Tilgungszusch&uuml;ssen gestartet, die dann aufgrund der hohen Nachfrage in mehreren Schritten jeweils ohne Karenzzeit reduziert wurden.<h1>Zus&auml;tzliche Anforderungen</h1>K&uuml;nftig (Antragsstellung ab 1. Januar 2007) m&uuml;ssen alle Ma&szlig;nahmen von Fachunternehmen durchgef&uuml;hrt werden. Spannend wird es dann auch beim Austausch der Heizungsanlage: &bdquo;Beim Austausch der Heizung ist ein hydraulischer Abgleich durchzuf&uuml;hren...&ldquo;. Den muss der Unternehmer best&auml;tigen. &bdquo;Fachleute gehen allerdings davon aus, dass diesen bisher nur die wenigsten Handwerker tats&auml;chlich beherrschen und praktizieren...&ldquo;.(Quelle: www.geb-info.de).<h1>Hilfe</h1>F&uuml;r eine unkomplizierte Beantragung und Aussch&ouml;pfung aller Zusch&uuml;sse empfiehlt die KfW F&ouml;rderbank den Rat eines Sachverst&auml;ndigen hinzu zu ziehen, hier hilft Ihnen die GBZ-Energiepass GmbH. Die Frage ob Zuschuss oder Darlehen l&auml;sst sich durch die Fachberatung der GBZ f&uuml;r Sie schnell und zuverl&auml;ssig beantworten.Des weiteren bietet die GBZ ihren Kunden die M&ouml;glichkeit an, alle notwendigen Daten f&uuml;r den hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage und die daf&uuml;r zwingend erforderliche Heizlastberechnung zu erstellen. Die Berechnung werden von ausgebildeten Fachkr&auml;ften der Heizungstechnik mit entsprechender Qualifikation erstellt, die Berechnung bietet eine tabellarische Dokumentation der Heizlasten und der Einstellwerte. Sie m&uuml;ssen diese nur noch Ihrem Fachunternehmen &uuml;bergeben.<strong><br /><br />Die GBZ bietet Ihnen eine komplette Betreuung von der Beantragung bis zum Erhalt des Zuschusses oder Darlehens an!<br /><br />Alle Fragen werden Ihnen von ausgebildeten Fachleuten schnell und kompetent beantwortet!</strong>"

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